Deutschland, die Vertriebenenfrage und der Umgang mit der eigenen Geschichte
Die Geschichte eines Landes besteht nicht nur aus dem, was geschehen ist. Sie besteht auch daraus, wie spätere Generationen dieses Geschehen erinnern, erklären und in das eigene Selbstbild einordnen. Gerade bei der deutschen Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts ist diese zweite Ebene von besonderer Bedeutung. Die Reichsgründung von 1871, die beiden Weltkriege, Nationalsozialismus und Holocaust, Flucht und Vertreibung, Teilung und Wiedervereinigung haben immer wieder die Frage aufgeworfen, wie Deutsche sich selbst innerhalb ihrer Geschichte sehen: als Handelnde oder Betroffene, als Verantwortliche oder Opfer, als Angehörige eines historischen Kollektivs oder lediglich als Individuen einer späteren Generation.

Dabei wäre es zu einfach, entweder von einer besonderen deutschen Unfähigkeit zur Selbstkritik oder umgekehrt von einer vorbildlich bewältigten Vergangenheit zu sprechen. Für beides lassen sich historische Belege finden. In der deutschen Geschichte nach 1945 existierten gleichzeitig Prozesse der Verdrängung, Selbstviktimisierung und nationalen Imagepflege sowie bemerkenswerte Formen der Selbstkritik, Entschädigung, historischen Forschung und öffentlichen Erinnerung. Gerade das Nebeneinander dieser Entwicklungen ist aufschlussreich.
Ein früher Ausgangspunkt für die Betrachtung nationaler Erinnerung liegt bereits im deutsch-französischen Verhältnis. Nach dem deutschen Sieg über Frankreich 1870/71 musste Frankreich im Frieden von Frankfurt den größten Teil des Elsass und Teile Lothringens an das neu gegründete Deutsche Reich abtreten. Hinzu kam eine Kriegsentschädigung von fünf Milliarden Francs. Teile Frankreichs blieben bis zur Zahlung der Entschädigung von deutschen Truppen besetzt.¹ Das waren Bedingungen, die in Frankreich einen nachhaltigen Verlust- und Revanchediskurs förderten.
Nur 48 Jahre später befand sich Deutschland selbst auf der Seite des besiegten Staates. Der Versailler Vertrag brachte erhebliche Gebietsverluste, militärische Beschränkungen und Reparationsverpflichtungen mit sich. Er wurde in weiten Teilen der deutschen Öffentlichkeit als „Diktat“ und nationale Demütigung wahrgenommen. Dabei ist eine bis heute verbreitete Vereinfachung zu korrigieren: Artikel 231 erklärte Deutschland nicht schlicht zum alleinigen moralischen Urheber des Ersten Weltkriegs. Er bildete vielmehr die rechtliche Grundlage für die Verantwortlichkeit Deutschlands und seiner Verbündeten für die Kriegsschäden, auf denen die Reparationsforderungen beruhten. Gerade deutsche Nationalisten machten daraus jedoch die Vorstellung einer Deutschland aufgezwungenen alleinigen „Kriegsschuld“ und nutzten sie politisch gegen die Republik und den Friedensvertrag.²
Der Vergleich zwischen Frankfurt und Versailles ist deshalb interessant. Er zeigt eine typische Asymmetrie nationaler Erinnerung: Bedingungen, die eine Nation einem besiegten Gegner auferlegt, können innerhalb der eigenen nationalen Erzählung als Ergebnis eines legitimen Sieges erscheinen, während vergleichbare Erfahrungen auf der eigenen Seite als unerträgliche Erniedrigung wahrgenommen werden. Dieses Phänomen war keineswegs ausschließlich deutsch. Frankreich entwickelte nach 1871 einen ausgeprägten Revanchismus, und Ungarn machte nach dem Vertrag von Trianon die Revision der verlorenen Grenzen zu einem zentralen Bestandteil seiner Zwischenkriegspolitik.³ Der deutsche Fall war also nicht einzigartig. Außergewöhnlich folgenreich war jedoch die politische Mobilisierung, die sich in Deutschland mit Versailles, nationaler Kränkung, Revisionismus und einem bereits vorhandenen ethnonationalen Denken verbinden ließ.
Noch schwieriger wurde das Verhältnis von eigenem Leid und eigener Verantwortung nach 1945. Millionen Deutsche flohen vor der Roten Armee, wurden evakuiert, deportiert oder aus Gebieten Ost- und Südosteuropas vertrieben. Etwa zwölf Millionen Menschen waren von Flucht und Vertreibung betroffen. Sie verloren Wohnungen, Eigentum, soziale Bindungen und vielfach Angehörige; bei Flucht, Deportation und Vertreibung kam es auch zu Gewalt, Misshandlungen und Todesfällen. Dieses menschliche Leid ist eine historische Tatsache und darf nicht dadurch geleugnet werden, dass Deutschland zuvor einen verbrecherischen Krieg begonnen und große Teile Europas unter eine mörderische Besatzungsherrschaft gestellt hatte.⁴
Ebenso falsch wäre jedoch die umgekehrte Entkopplung. Die Vertreibung der Deutschen kann historisch nicht so erzählt werden, als habe sie ohne Vorgeschichte stattgefunden. Ihr vorausgegangen waren deutsche Expansion, Angriffskrieg, Besatzungspolitik, Vertreibungen anderer Bevölkerungen, Zwangsarbeit, Massenerschießungen und der Holocaust. Das erklärt nicht jeden individuellen Gewaltakt gegen einen deutschen Zivilisten und legitimiert ihn schon gar nicht. Es verändert jedoch den historischen Zusammenhang grundlegend.
Genau an diesem Punkt wird die frühe bundesdeutsche Vertriebenenerinnerung problematisch. Die 1950 veröffentlichte „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ erklärte den Verzicht auf Rache und Vergeltung und bekannte sich zugleich zu einem geeinten Europa. Diese Aussagen besaßen angesichts der unmittelbaren Nachkriegszeit eine friedenspolitische Bedeutung. Gleichzeitig bezeichnete die Charta die Vertriebenen als besonders schwer vom Leid der Zeit Betroffene und vermied eine konkrete Benennung der deutschen Verantwortung für die Ereignisse, die der Vertreibung vorausgegangen waren. Eine Analyse der Bundeszentrale für politische Bildung weist auf diese Leerstelle hin: Die Vorgeschichte des deutschen Angriffskrieges und der nationalsozialistischen Verbrechen blieb in dieser Selbstdarstellung weitgehend außerhalb des Blickfeldes.⁵
Damit entsteht ein wichtiger Unterschied zwischen individuellem Leid und kollektiver historischer Erzählung. Ein Kind, das 1945 aus Schlesien vertrieben wurde, trug selbstverständlich keine persönliche Verantwortung für Hitlers Angriffskrieg. Dasselbe gilt für viele Erwachsene, die keine Täter waren. Daraus folgt jedoch nicht, dass politische Organisationen die Geschichte der Vertreibung später von dem vorausgegangenen deutschen Krieg und den nationalsozialistischen Verbrechen lösen konnten. Individuelle Unschuld hebt historische Kausalität nicht auf.
Besonders problematisch wird diese Trennung angesichts der personellen Zusammensetzung führender Vertriebenenorganisationen. Eine umfangreiche Untersuchung des Instituts für Zeitgeschichte über die dreizehn Mitglieder des 1958 gebildeten Gründungspräsidiums des Bundes der Vertriebenen dokumentierte eine erhebliche NS-Belastung innerhalb dieser Führungsschicht. Bei mehreren Funktionären bestanden Mitgliedschaften in NSDAP oder SS oder weitergehende Verbindungen zu nationalsozialistischen Herrschafts- und Besatzungsstrukturen.⁶
Dieser Befund erlaubt keine pauschale Gleichsetzung von Vertriebenen und NS-Tätern. Eine solche Gleichsetzung würde Millionen unterschiedliche Biografien unzulässig auf eine Kategorie reduzieren. Der Befund verhindert aber ebenso eine entpolitisierte Darstellung der Vertriebenenbewegung, als habe sie ausschließlich aus historisch unbelasteten Opfern bestanden und als habe ihre politische Führung mit der vorausgegangenen Geschichte nichts zu tun gehabt.
Eine bemerkenswerte Asymmetrie: Vertriebenenbelange früh institutionalisiert, NS-Täterschaft erst spät breit gesellschaftlich aufgearbeitet
Hinzu kam das erhebliche politische Gewicht der Vertriebenen in der jungen Bundesrepublik. Bereits 1949, unmittelbar nach ihrer Gründung, schuf die Bundesrepublik ein eigenes Bundesministerium für die Angelegenheiten der Vertriebenen. Später trug es die Bezeichnung Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte und bestand bis 1969. Das Bundesarchiv bezeichnet die Integration der Flüchtlinge und Vertriebenen als eine zentrale sozialpolitische Aufgabe der Bundesrepublik und dokumentiert zugleich die umfangreichen Netzwerke des Ministeriums mit Parteien, Parlament, Kirchen und Interessenorganisationen.⁷
Dafür gab es gewichtige sachliche Gründe. Millionen Menschen mussten untergebracht, wirtschaftlich integriert und sozial abgesichert werden. Ein eigenes Ministerium war angesichts dieser Aufgabe auch eine pragmatische Reaktion auf ein reales gesellschaftliches Problem. Seine Existenz ist deshalb für sich genommen weder ein Beweis für Revisionismus noch für eine bewusste Verdrängung nationalsozialistischer Verbrechen.
Dennoch erhält diese frühe Institutionalisierung eine besondere historische Bedeutung, wenn man sie mit dem gesellschaftlichen Umgang mit der deutschen Täterschaft vergleicht. Die Belange deutscher Vertriebener wurden von Beginn der Bundesrepublik an auf der Ebene eines eigenen Bundesministeriums institutionalisiert. Die breite gesellschaftliche Bereitschaft, sich mit der Verantwortung deutscher Täter, Mitläufer und Unterstützer des nationalsozialistischen Regimes auseinanderzusetzen, entwickelte sich dagegen wesentlich langsamer.
Das politische Gewicht der Vertriebenen verstärkte diese Entwicklung. Der Block der Heimatvertriebenen und Entrechteten konnte in den ersten Nachkriegsjahren erhebliche Wahlerfolge erzielen. In Bayern wurde die große Gruppe der Flüchtlinge und Vertriebenen zu einem wichtigen politischen Faktor; insbesondere die CSU bemühte sich zunehmend darum, diese Wähler langfristig an sich zu binden, und entwickelte enge Beziehungen zu Vertriebenenverbänden und zur sudetendeutschen Interessenvertretung.⁸
Parteien handelten dabei nicht ausschließlich aus ideologischen Gründen. In einer Demokratie reagieren sie auf gesellschaftlich relevante Wählergruppen, organisierte Interessen und politische Erwartungen. Gerade deshalb besitzt dieser Zusammenhang eine weiterführende Bedeutung. Erinnerungspolitik wird nicht nur von Regierungen „von oben“ erzeugt. Sie kann ebenso gesellschaftliche Erwartungen aufnehmen, verstärken und institutionell verankern.
Die frühe Bundesrepublik stand somit vor zwei sehr unterschiedlichen Herausforderungen. Einerseits musste sie Millionen Menschen integrieren, die durch Flucht und Vertreibung tatsächlich schweres Leid erfahren hatten. Andererseits musste dieselbe Gesellschaft sich mit einem politischen System auseinandersetzen, das wenige Jahre zuvor von Deutschland ausgegangen war und in weiten Teilen Europas Krieg, Besatzung, Verfolgung und Massenmord verursacht hatte.
Diese zweite Auseinandersetzung verlief erheblich schwieriger.
Von vollständigem Schweigen kann dabei nicht gesprochen werden. Die alliierten Nürnberger Prozesse hatten zentrale nationalsozialistische Führungspersonen vor Gericht gestellt. Entnazifizierungsverfahren fanden statt, wenn auch mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Einzelne deutsche Juristen, Historiker, Journalisten und politische Akteure drängten früh auf eine ernsthafte Auseinandersetzung. Der Ulmer Einsatzgruppenprozess von 1958 machte Versäumnisse bei der Strafverfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen sichtbar und führte zur Einrichtung der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg. Von besonderer Bedeutung waren später die von dem hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer maßgeblich vorangetriebenen Frankfurter Auschwitz-Prozesse von 1963 bis 1965.⁹
Trotzdem blieb zwischen juristischer Aufarbeitung, wissenschaftlicher Forschung und breiter gesellschaftlicher Auseinandersetzung lange eine erhebliche Distanz. In großen Teilen der westdeutschen Gesellschaft bestand nach den unmittelbaren Nachkriegsjahren ein starkes Bedürfnis nach Normalisierung. Ehemalige Nationalsozialisten wurden wieder in staatliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Positionen integriert. In vielen Familien wurde über die eigene Rolle während des Nationalsozialismus wenig gesprochen. Zugleich standen deutsche Erfahrungen von Bombenkrieg, Kriegsgefangenschaft, Verlust, Flucht und Vertreibung in der öffentlichen und privaten Erinnerung häufig stärker im Vordergrund als die Frage, was Deutsche anderen Menschen angetan hatten.
Diese Entwicklung darf allerdings nicht mit einer vollständigen Verweigerung von Verantwortung gleichgesetzt werden. Bereits 1952 schloss die Bundesrepublik das Luxemburger Abkommen mit Israel und der Jewish Claims Conference. Es war ein wichtiger Schritt der materiellen Wiedergutmachung und ein frühes staatliches Eingeständnis besonderer deutscher Verantwortung. In den folgenden Jahrzehnten entstand ein umfangreiches System von Entschädigungs- und Restitutionsregelungen, das seinerseits erhebliche Lücken aufwies und zahlreiche Opfergruppen zunächst nicht oder nur unzureichend berücksichtigte.¹⁰
Gerade diese Gleichzeitigkeit ist für das Verständnis der Bundesrepublik entscheidend. Der Staat konnte früh Verantwortung in bestimmten Bereichen übernehmen, während große Teile der Gesellschaft persönlich oder familiär noch große Schwierigkeiten hatten, die eigene Vergangenheit zu thematisieren. Staatliche Politik, Strafverfolgung, wissenschaftliche Forschung und gesellschaftliches Bewusstsein entwickelten sich nicht im gleichen Tempo.
Ein besonders aufschlussreicher Moment dieser Entwicklung kam 1979 – und bemerkenswerterweise aus den Vereinigten Staaten.
Im Januar dieses Jahres wurde in der Bundesrepublik die amerikanische Fernsehserie Holocaust – Die Geschichte der Familie Weiss ausgestrahlt. Sie erzählte die nationalsozialistische Judenverfolgung anhand zweier fiktiver Familien. Im Zentrum der Opferperspektive stand die assimilierte deutsch-jüdische Arztfamilie Weiss aus Berlin. Familienoberhaupt war der Arzt Dr. Josef Weiss. Parallel zeigte die Handlung anhand des Juristen Erik Dorf, wie ein zunächst unbeteiligter Deutscher Karriere im nationalsozialistischen Herrschaftssystem machte und schließlich in den Apparat der Vernichtung eingebunden wurde.¹¹
Die Wirkung war außergewöhnlich. Die vierteilige Serie erreichte in den zusammengeschalteten Dritten Programmen Einschaltquoten von bis zu 40 Prozent. Tausende Zuschauer wandten sich mit Briefen und Telefonanrufen an die Sender. Die Bundeszentrale für politische Bildung beschreibt die Ausstrahlung als ein einschneidendes medienhistorisches Ereignis. Der fiktionalen Produktion gelang es, den Völkermord an den europäischen Juden in einer bis dahin außergewöhnlichen Breite in das öffentliche Bewusstsein zu rücken.¹¹
Die Serie war nicht unumstritten. Kritiker warfen ihr vor, die Vernichtung der europäischen Juden mit den Mitteln eines amerikanischen Fernsehmelodrams zu vereinfachen oder zu trivialisieren. Gerade ihre emotionale Erzählweise war jedoch offenbar ein wesentlicher Grund für ihre gesellschaftliche Wirkung. Historische Vorgänge, die vielen Zuschauern bis dahin als abstrakte Zahlen, Gerichtsberichte oder politische Begriffe begegnet waren, wurden nun als Geschichte konkreter Menschen dargestellt.¹²
Die amerikanische Serie hat die deutsche Aufarbeitung des Nationalsozialismus nicht begonnen. Eine solche Behauptung würde die Nürnberger Prozesse, die Arbeit Fritz Bauers, die Auschwitz-Prozesse, die wissenschaftliche Forschung, journalistische Aufklärung und zahlreiche andere Initiativen vor 1979 ignorieren. Was Holocaust jedoch leistete, war etwas anderes: Die Serie erreichte erhebliche Teile der westdeutschen Bevölkerung auf einer emotionalen und familiären Ebene, die vorherige Formen der Aufarbeitung in dieser Breite offenbar nicht erreicht hatten.
Gerade die Herkunft dieses Impulses ist bemerkenswert. Mehr als drei Jahrzehnte nach dem Zusammenbruch des Nationalsozialismus kam ein besonders wirksamer kultureller Anstoß zur Auseinandersetzung mit der Perspektive jüdischer Opfer nicht aus einer deutschen staatlichen Institution, sondern aus einer amerikanischen Fernsehproduktion.
Damit wird die zeitliche Asymmetrie deutlicher. Bereits 1949 wurden die Belange deutscher Vertriebener durch ein eigenes Bundesministerium auf höchster staatlicher Ebene institutionalisiert. Eine breite emotionale gesellschaftliche Auseinandersetzung mit der Perspektive der von Deutschen verfolgten und ermordeten europäischen Juden entwickelte sich dagegen wesentlich langsamer; die amerikanische Fernsehserie Holocaust setzte 1979 dafür einen außergewöhnlich starken Impuls.
Diese unterschiedliche Geschwindigkeit sagt nicht alles über die Bundesrepublik aus. Sie darf insbesondere nicht den Eindruck erzeugen, Vertriebene hätten keine staatliche Hilfe verdient oder die Bundesrepublik habe vor 1979 keinerlei Verantwortung für die NS-Verbrechen übernommen. Sie zeigt jedoch, dass eigenes Leid und eigene Verantwortung unterschiedliche Wege in das politische und gesellschaftliche Bewusstsein nahmen.
Gerade deshalb sollte nationale Erinnerung nicht nur danach untersucht werden, woran eine Gesellschaft erinnert. Ebenso wichtig ist die Frage, wann sie bereit ist, woran zu erinnern, welche Erfahrungen früh institutionell sichtbar werden und bei welchen Teilen der Vergangenheit die Konfrontation wesentlich länger benötigt.
Der Schutz des Deutschlandbildes
Ein weiteres Spannungsverhältnis wurde seit den 1970er Jahren auf internationaler Ebene sichtbar. Jacob S. Eders Untersuchung Holocaust Angst: The Federal Republic of Germany and American Holocaust Memory since the 1970szeigt anhand umfangreicher Quellen, wie Teile der westdeutschen politischen und diplomatischen Elite auf die wachsende Bedeutung der Holocaust-Erinnerung in den Vereinigten Staaten reagierten. Deutsche Politiker und Diplomaten beschäftigte die Frage, ob eine zunehmende Konzentration auf den Holocaust das internationale Bild der Bundesrepublik beeinträchtigen und politische oder wirtschaftliche Interessen Deutschlands belasten könnte.¹³
Dabei ging es nicht notwendigerweise darum, nationalsozialistische Verbrechen zu leugnen. Vielmehr bestand teilweise das Bestreben, neben der Erinnerung an diese Verbrechen andere Aspekte Deutschlands stärker sichtbar zu machen: demokratische Entwicklung, wirtschaftliche Leistung, Wiedergutmachung, Widerstand gegen den Nationalsozialismus und die Rolle der Bundesrepublik als verlässlicher westlicher Bündnispartner.
Dieser Befund ist wichtig, weil er zeigt, dass der Schutz des nationalen Images keineswegs nur eine nachträgliche Vermutung von Kritikern ist. Auf politischer und diplomatischer Ebene wurde tatsächlich darüber nachgedacht, welche Folgen die ausländische Erinnerung an deutsche Verbrechen für das gegenwärtige Deutschland haben könnte.
Gleichzeitig wäre es falsch, daraus eine einheitliche staatliche Strategie zur Verdrängung der Vergangenheit abzuleiten. Die Forschung zeigt ebenso Situationen, in denen deutsche Diplomaten bewusst von Interventionen absahen oder Versuche einer Einflussnahme für kontraproduktiv hielten.¹⁴ Die Bundesrepublik war auch in dieser Frage kein monolithischer Akteur. Innerhalb von Politik, Diplomatie und Gesellschaft existierten unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie Deutschland mit seiner Vergangenheit umgehen sollte.
Gerade darin zeigt sich ein wiederkehrendes Spannungsfeld zwischen historischer Verantwortung und nationalem Selbstschutz. Staaten besitzen legitime Interessen an ihrem internationalen Ansehen. Jede Regierung versucht in gewissem Umfang, das eigene Land positiv darzustellen. Problematisch wird dies erst dort, wo die Sorge um das gegenwärtige nationale Bild beginnt, die Offenheit gegenüber historischen Tatsachen zu beeinflussen.
Vom schwierigen Anfang zu einer ausgeprägten Erinnerungskultur
Die weitere Entwicklung der Bundesrepublik macht deutlich, warum einfache Urteile über den deutschen Umgang mit der Vergangenheit nicht ausreichen. Seit den 1980er Jahren intensivierte sich die öffentliche Auseinandersetzung mit Nationalsozialismus und Holocaust erheblich. Lokale Initiativen begannen, die Geschichte jüdischer Gemeinden, Zwangsarbeiter, Konzentrationslager und nationalsozialistischer Täter vor Ort zu untersuchen. Schulen, Gedenkstätten, Universitäten und Medien machten die NS-Geschichte zu einem dauerhaft präsenten Bestandteil des gesellschaftlichen Bewusstseins.
Seit 1996 begeht Deutschland den 27. Januar als nationalen Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus. 1999 beschloss der Deutsche Bundestag nach jahrelangen Debatten die Errichtung des Denkmals für die ermordeten Juden Europas im Zentrum Berlins. Inzwischen besitzt Deutschland eine international besonders sichtbare staatliche und gesellschaftliche Erinnerungskultur an die Verbrechen seines eigenen Vorgängerstaates.¹⁵
Diese Entwicklung passt nicht zu der Vorstellung eines Landes, das ausschließlich versucht hätte, seine Vergangenheit zu beschönigen. Sie zeigt vielmehr einen langwierigen und konfliktreichen Wandel. Die Fähigkeit zur Selbstkritik nahm zu, auch wenn nationale Selbstschutzmechanismen dadurch nicht automatisch verschwanden.
Die Entwicklung der deutschen Erinnerungskultur ist deshalb gerade in ihrer Widersprüchlichkeit aufschlussreich. Eine Gesellschaft kann die Verbrechen ihrer Vergangenheit öffentlich anerkennen und dennoch empfindlich reagieren, wenn das eigene nationale Selbstbild infrage gestellt wird. Sie kann Denkmäler für die Opfer errichten und gleichzeitig eigene Opfererfahrungen emotional stärker gewichten. Sie kann kritische historische Forschung finanzieren und zugleich politische Akteure hervorbringen, die bestimmte Forschungsergebnisse als Belastung des nationalen Ansehens empfinden.
Diese Erscheinungen müssen sich nicht gegenseitig ausschließen.
Das persistente „Wir“
Hier liegt möglicherweise ein sinnvollerer Zugang zu der Frage eines persistenten deutschen „Wir“ als in der Vorstellung eines unveränderlichen nationalen Wesens. Historisch überprüfbar sind nicht Eigenschaften, die angeblich jedem Deutschen innewohnen. Untersuchbar sind dagegen wiederkehrende gesellschaftliche Muster: Wer gilt als Teil des eigenen Kollektivs? Wessen Leid wird besonders intensiv erinnert? Welche historischen Aussagen werden als Angriff auf die Gemeinschaft wahrgenommen? Wann tritt die Verteidigung des nationalen Selbstbildes vor die kritische Betrachtung der eigenen Geschichte? Und wie verändern sich solche Mechanismen über Generationen?
Die Vertriebenenfrage liefert dafür ein besonders interessantes Beispiel. Das tatsächliche Leid deutscher Vertriebener verlangte nach staatlicher Hilfe und gesellschaftlicher Integration. Gleichzeitig entwickelten Teile ihrer politischen Organisationen eine Erinnerung, in der das eigene Leid sehr deutlich hervortrat, während die vorausgegangene deutsche Verantwortung wesentlich schwächer sichtbar wurde. Die Bundesrepublik integrierte diese Gruppe mit erheblichem sozialem und wirtschaftlichem Erfolg. Zugleich traten in ihren Organisationen personelle und ideologische Kontinuitäten aus der Zeit vor 1945 hervor.
Auch die spätere Sorge deutscher Politiker und Diplomaten um das internationale Deutschlandbild zeigt ein vergleichbares Spannungsverhältnis. Die Anerkennung des Holocaust und die Sorge um das Ansehen Deutschlands konnten gleichzeitig existieren.
Gerade diese Gleichzeitigkeit ist historisch interessanter als eine einfache Alternative zwischen „Aufarbeitung“ und „Verdrängung“.
Ist dieses Phänomen deutsch?
Solche Fragen dürfen nicht ausschließlich an Deutschland gestellt werden. Nationale Gemeinschaften entwickeln nahezu überall Selbstbilder, Opfererzählungen und Erinnerungshierarchien. Frankreich erinnerte nach 1871 den Verlust von Elsass-Lothringen. Ungarn entwickelte nach Trianon einen starken Revisionismus. Polen besitzt eine ausgeprägte Erinnerung an Teilungen, Besatzung und nationale Opfererfahrungen. Auch andere Staaten interpretieren ihre Geschichte aus Perspektiven, die von eigenen Erfahrungen und nationalen Interessen geprägt sind.
Deutschland besitzt daher kein Monopol auf nationale Selbstrechtfertigung oder selektive Erinnerung.
Der deutsche Fall besitzt jedoch eine besondere Dimension. Zwischen 1933 und 1945 verbanden sich staatlich organisierte Expansion, rassistische Herrschaft, Angriffskrieg und Genozid in einer historischen Größenordnung, durch die die Frage nach Verantwortung einen außergewöhnlichen Stellenwert erhielt. Deshalb hat auch der spätere Umgang Deutschlands mit nationaler Erinnerung eine besondere historische Bedeutung.
Gerade deshalb sollte zwischen zwei problematischen Extremen unterschieden werden. Das eine wäre die Vorstellung, Deutschland habe seine Vergangenheit nach 1945 konsequent verdrängt. Das ist angesichts der späteren Entwicklung, der Entschädigungspolitik, der Gerichtsverfahren, der historischen Forschung und der heutigen Erinnerungskultur nicht haltbar.
Das andere Extrem wäre die Vorstellung, Deutschland habe seine Vergangenheit seit 1945 kontinuierlich und vorbildlich aufgearbeitet. Auch das wird der historischen Entwicklung nicht gerecht. Der Weg war langsam, konfliktgeladen und häufig von äußeren Impulsen, Generationenwechseln, Gerichtsverfahren, journalistischer Aufklärung und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen abhängig.
Die historische Realität liegt zwischen diesen Vereinfachungen.
Wer schreibt deutsche Geschichte?
Deshalb ist auch die Frage wichtig, wer deutsche Geschichte schreibt. Die Nationalität eines Historikers ist nicht bedeutungslos. Sprache, schulische Sozialisation, akademische Ausbildung, institutionelle Netzwerke und gesellschaftliche Erinnerungskultur können beeinflussen, welche Fragen selbstverständlich erscheinen, welche Themen besonders intensiv untersucht werden und welche Erklärungen als plausibel gelten.
Daraus folgt jedoch nicht, dass ein deutscher Historiker deutsche Geschichte notwendigerweise beschönigt oder ein ausländischer Historiker automatisch objektiver ist.
Gerade einige der wichtigsten kritischen Untersuchungen zur deutschen Nachkriegsgeschichte widersprechen einer solchen einfachen Zuordnung. Die detaillierte Untersuchung der NS-Belastung des Gründungspräsidiums des Bundes der Vertriebenen entstand am deutschen Institut für Zeitgeschichte. Das Bundesarchiv erschließt und veröffentlicht Quellen zu den politischen Netzwerken des Vertriebenenministeriums. Deutsche Historiker, Journalisten und politische Bildungseinrichtungen haben zahlreiche problematische Aspekte deutscher Erinnerungspolitik selbst untersucht.
Dies zeigt zweierlei. Nationale Selbstschutzmechanismen können real existieren. Zugleich besitzt eine offene Gesellschaft die Fähigkeit, solche Mechanismen selbst offenzulegen.
Für historische Forschung ergibt sich daraus eine wichtige methodische Konsequenz. Neutralität entsteht nicht dadurch, dass man ausschließlich deutsche oder ausschließlich nichtdeutsche Autoren liest. Sie entsteht eher durch Perspektivenvielfalt, Quellenkritik und Vergleich.
Deutsche Geschichte sollte deshalb mit deutscher Forschung konfrontiert werden, aber ebenso mit polnischer, tschechischer, französischer, jüdischer, amerikanischer, britischer, brasilianischer und anderer Forschung. Besonders aufschlussreich sind Perspektiven jener Gesellschaften, die deutsche Politik nicht aus der Sicht deutscher Entscheidungen, sondern aus der Erfahrung ihrer Folgen kennen.
Auch diese Außenperspektiven müssen kritisch geprüft werden. Polen besitzt eigene nationale Erinnerungserzählungen, Frankreich ebenso, Brasilien ebenso. Keine Nation besitzt ein Monopol auf Objektivität.
Historische Wahrheit gehört keiner Nation. Sie entsteht aus Quellen, Vergleich, Kritik und der Bereitschaft, auch Befunde anzunehmen, die dem eigenen Selbstbild widersprechen.
Für die Geschichte jeder Nation bedeutet dies, widersprüchliche historische Wirklichkeiten gleichzeitig anzuerkennen. Ein Land kann selbst Leid erfahren und zugleich anderen Leid zugefügt haben. Eine Gesellschaft kann Opfer hervorbringen und zugleich Täter, Mitläufer oder Profiteure. Eine Regierung kann historische Verantwortung übernehmen und dennoch zugleich versuchen, das eigene nationale Ansehen zu schützen. Historiker können blinde Flecken reproduzieren und zugleich zu denjenigen gehören, die diese später am gründlichsten aufdecken.
Auf Deutschland bezogen bedeutet dies konkret: Deutsche Vertriebene konnten nach 1945 tatsächlich Opfer schwerer Gewalt sein, ohne dass dadurch der vorausgegangene deutsche Angriffskrieg aus der Geschichte verschwindet. Die Bundesrepublik konnte Millionen Vertriebene mit erheblichem gesellschaftlichem Erfolg integrieren und gleichzeitig selbstviktimisierende oder nationalistische Deutungen in Teilen ihrer politischen Kultur weitertragen. Deutsche Regierungen konnten ernsthafte Verantwortung für nationalsozialistische Verbrechen übernehmen und gleichzeitig um das internationale Deutschlandbild besorgt sein. Deutsche Historiker konnten nationale blinde Flecken besitzen und zugleich zu denjenigen gehören, die solche blinden Flecken am gründlichsten aufdeckten.
Diese Widersprüche sind für das historische Verständnis besonders aufschlussreich.
Eine kritische Beschäftigung mit Deutschland sollte deshalb weder darauf ausgerichtet sein, das Land anzuklagen, noch darauf, es zu verteidigen. Beides würde die historische Untersuchung einem vorher festgelegten Zweck unterordnen. Entscheidend sollte eine einfachere Regel sein: Was sich belegen lässt, muss gesagt werden, auch wenn es unangenehm ist. Was sich nicht belegen lässt, darf nicht allein deshalb als Tatsache behandelt werden, weil es in ein überzeugendes Gesamtbild passt.
Vielleicht zeigt sich gerade darin die wichtigste Lehre dieser Geschichte. Nationale Selbstbilder sind verständlich, aber sie dürfen nicht zum Filter der Wahrheit werden. Eine demokratische Gesellschaft gewinnt langfristig nicht dadurch an Stärke, dass ihre Vergangenheit möglichst positiv erscheint. Sie gewinnt an Stärke, wenn sie in der Lage ist, eigenes Leid anzuerkennen, ohne fremdes Leid zu verdrängen; eigene Leistungen zu würdigen, ohne eigenes Versagen zu verschweigen; und historische Kritik nicht als Angriff auf die Nation, sondern als Voraussetzung politischer Reife zu begreifen.
Das gilt für Deutschland – und es gilt ebenso für jede andere Nation.
Nachweise
- Frieden von Frankfurt, 10. Mai 1871. Der Vertrag übertrug Elsass und Teile Lothringens an das Deutsche Reich und setzte die französische Kriegsentschädigung auf fünf Milliarden Francs fest. Oxford Public International Law, „Frankfurt Peace Treaty (1871)“.
- Vertrag von Versailles, insbesondere Art. 231; zur Funktion des Artikels als Grundlage der Reparationsregelung und zu seiner späteren politischen Interpretation siehe U.S. Department of State, Foreign Relations of the United States, The Paris Peace Conference 1919, sowie Alan Sharp, „The Paris Peace Conference and its Consequences“, 1914–1918 Online.
- Miklós Zeidler, „Trianon, Treaty of“, 1914–1918 Online. International Encyclopedia of the First World War. Zur zentralen Stellung des Revisionismus in der ungarischen Zwischenkriegspolitik.
- Bernd Faulenbach, „Die Vertreibung der Deutschen aus den Gebieten jenseits von Oder und Neiße“, Bundeszentrale für politische Bildung, 2005.
- Zur Kontroverse um die „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ siehe „Ein Hoch auf Flucht und Vertreibung?“, Aus Politik und Zeitgeschichte, Bundeszentrale für politische Bildung, 2015; insbesondere zur Selbstbeschreibung der Vertriebenen, zur fehlenden Einordnung der vorausgegangenen deutschen Verantwortung und zur NS-Belastung mehrerer Unterzeichner.
- Michael Schwartz unter Mitarbeit von Michael Buddrus, Martin Holler und Alexander Post, Funktionäre mit Vergangenheit. Das Gründungspräsidium des Bundes der Vertriebenen und das „Dritte Reich“, München 2013. Zur Untersuchung des Gründungspräsidiums des Bundes der Vertriebenen durch das Institut für Zeitgeschichte.
- Mathias Beer (Hrsg.), Kommunikation und Konsensfindung. Das Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte und die Parteien der Bundesrepublik Deutschland. Politische Netzwerke 1949–1969, Berlin 2026. Das Bundesarchiv bezeichnet die Integration der Flüchtlinge und Vertriebenen als zentrale sozialpolitische Aufgabe und das Vertriebenenministerium als dafür geschaffene oberste Bundesbehörde.
- „Block der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE)“ sowie „Vertriebenenverbände“, Historisches Lexikon Bayerns, zur politischen Bedeutung der Vertriebenen und zu ihrem Verhältnis zur CSU.
- Bundeszentrale für politische Bildung, „Der Frankfurter Auschwitz-Prozess“ und „Urteil im Frankfurter Auschwitz-Prozess“; Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, „Auschwitz-Prozess und Verjährungsdebatte“. Zu Ulmer Einsatzgruppenprozess, Zentraler Stelle in Ludwigsburg, Fritz Bauer und den Frankfurter Auschwitz-Prozessen.
- Bundesarchiv, „The German Wiedergutmachung“. Zum Luxemburger Abkommen und zur Entwicklung der deutschen Entschädigungs- und Restitutionspolitik sowie zu lange unzureichend berücksichtigten Opfergruppen.
- Bundeszentrale für politische Bildung, „Wie ‚Holocaust‘ ins Fernsehen kam“, sowie „Begleitmaterial zur Erstausstrahlung: Holocaust kontrovers“. Zur amerikanischen Fernsehserie Holocaust – Die Geschichte der Familie Weiss, zur deutsch-jüdischen Arztfamilie Weiss und zur Wirkung ihrer bundesdeutschen Ausstrahlung 1979.
- Bundeszentrale für politische Bildung, „Erinnerung und Fiktion“, zur Diskussion über Fiktionalisierung und Trivialisierung sowie zur Bedeutung der Serie Holocaust für die bundesdeutsche Erinnerungskultur.
- Jacob S. Eder, Holocaust Angst: The Federal Republic of Germany and American Holocaust Memory since the 1970s, Oxford University Press, 2016. Zur Sorge westdeutscher politischer und diplomatischer Eliten um die Wirkung der amerikanischen Holocaust-Erinnerung auf das internationale Deutschlandbild.
- Harold Marcuse, Rezension von Jacob S. Eder, Holocaust Angst, in: American Historical Review 123/4 (2018), S. 1293–1294. Zur Differenzierung der deutschen diplomatischen Reaktionen und zu teilweise bewusst unterlassenen Interventionen.
- Deutscher Bundestag, Dokumentation des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus; Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, Dokumentation des Bundestagsbeschlusses vom 25. Juni 1999. Ergänzend Martin Sabrow, „Blasse Erinnerung. Der Neubeginn nach 1945 im deutschen Gedächtnis“, Aus Politik und Zeitgeschichte, 26. April 2024. Der Autor dieses Beitrags ist Martin Sabrow, nicht Frank Bösch.
Leadership Insight zu dieser Studie
Aus den historischen Befunden dieser Untersuchung ergibt sich eine weiterführende Frage: Was bedeutet der Umgang mit unangenehmen Wahrheiten für verantwortungsvolle politische und institutionelle Führung?
Im gesonderten Beitrag „Verantwortungsvolle Führung schützt nicht das Selbstbild vor der Wahrheit“ werden die aus dieser historischen Studie gewonnenen Erkenntnisse auf Leadership, Verantwortung und den Umgang mit dem eigenen Selbstbild übertragen.
